SCHMERZTHERAPIE DURCH KETAMININFUSION BEI CHRONISCHEN SCHMERZEN
Schmerztherapie durch Ketamininfusion bei chronischen Schmerzen
Das Medikament Ketamin kann Schmerzen lindern, dies ist eine lang bekannte Tatsache. Ketamin wird als Schmerzmedikament bzw. zur Narkose eingesetzt. In der chronischen Schmerztherapie wird Ketamin bereits seit Jahren eingesetzt, ist aber sehr aufwendig für den Patienten und das Praxisteam.
Schmerz und Depression sind miteinander verlinkt, sodass man sowohl bei Schmerzen wie auch bei Depressionen mit einer Ketamin Infusion die Krankheiten positiv beeinflussen kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das sogenannte "Schmerzgedächtnis" bei chronischen Schmerzen positiv beeinflusst werden kann bzw. durch Ketamin gelöscht werden kann.
Ketamin kann den chronisch negativen Schmerz ins Positive verändern bzw. sogar komplett löschen. Bei chronischen Depressionen kann ein ähnlicher Effekt erzielt werden.
Ketamin-Infusionen können auch bei
Migräne bzw. Cluster-Kopfschmerz zu einem
sehr guten Ergebnis führen.
Wichtig ist in diesem
Zusammenhang dass es sich immer um
mehrere Infusionen handeln muss d.h. die
Therapie
wird zwischen
3-7 Mal wiederholt. Die
Ketamin-Infusionen müssen mit einer
gewissen Regelmäßigkeit durchgeführt werden. Ein
Zeitraum zwischen den einzelnen
Ketamin-Infusionen sollte
zwischen 4-6 Wochen betragen und
eingehalten werden.
Wie alle Schritte in der chronischen Schmerztherapie ist auch die Therapie mit Ketamin/Propofol-Infusionen ein Marathon. Die durchschnittliche Behandlungsdauer mit Ketamin/Propofol-Infusionen bei chronischen Schmerzen liegt nicht unter 3-6 Monaten, in Einzelfällen dauert die Ketamin-Therapie sogar deutlich länger.
In Einzelfällen ist die Ketamin-/Propofol- Therapie eine Kassenleistung wird aber meistens als eine sogenannte lgelleistung/Selbstzahlerleistung bezeichnet, diese ist dann selber zu zahlen.
Am Tag der Ketamininfusion sollten sie sich frei nehmen bzw. können Sie von der Praxis eine Krankschreibung erhalten, direkt nach der Infusion ist man nicht voll geschäftsfähig bzw. auch nicht verkehrsfähig.